Meldung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen
Angehörige der Gesundheitsberufe, Patienten, deren Angehörige und alle anderen interessierten Personen sind aufgefordert unerwünschte Wirkungen von Olpha-Arzneimitteln zu melden (UAW).
Sie können selbst entscheiden, an wen Sie die Meldung senden – direkt an Ihre nationalen Aufsichtsgremien (BfArM, PEI, AMK oder AKDAE) oder an unseren lokalen Pharmakovigilanz-Beauftragten, der von einem spezialisierten, lokalen Partner gestellt wird
Wenn Sie sich für eine Meldung an unseren lokalen Partner entscheiden: